gesetzlich Versicherte:
Einige Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt . bitte informieren sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse.
Privatpatienten:
es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. je nach Vertragsvereinbarung mit ihrer Krankenkasse übernimmt diese nicht, ganz oder anteilig die Rechnungskosten. bitte
informieren sie sich diesbezüglich vor dem ersten Behandlungstermin.