Kostenübernahme von Krankenkassen

gesetzlich Versicherte:

 

Einige Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt . bitte informieren sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse.

 

Privatpatienten:

 

es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. je nach Vertragsvereinbarung mit ihrer Krankenkasse übernimmt diese nicht, ganz oder anteilig die Rechnungskosten. bitte informieren sie sich diesbezüglich vor dem ersten Behandlungstermin.